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Ersatzwahl Mitglied Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Stille Wahl

2. April 2025

Innert der fünftägigen Nachmeldefrist sind keine neuen Wahlvorschläge ein­gereicht worden. Es wird daher folgende, für den 2. Wahlgang vorge­schlagene Person, gestützt auf § 33 c Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt:

Ernst Markus, 1967, von Zurzach AG, Schulweg 580

Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerde­grundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau einzureichen (§§ 66 ff GPR).

WAHLBÜRO FULL-REUENTHAL