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Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024

25. November 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeinde Leibstadt veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

 

Einwohnergemeinde

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024, Genehmigung
  2. Zukünftige Wasserbeschaffung
    1. Projektierungskredit CHF 180'000.00 inkl. MWST für den Anteil am neuen Grundwasserpumpwerk Eichacher in Full-Reuenthal mit Anschlussleitung, Genehmigung
    2. Projektierungskredit CH 145'000.00 inkl. MWST für den Netzverbund mit der Wasserversorgung Full-Reuenthal (Anteil Leibstadt), Genehmigung
  3. Zusatzkredit CHF 190'000.00 inkl. MWST für die Wasserleitung im oberen Abschnitt der Neuweltstrasse im Zusammenhang mit dem Projekt Sanierung Neuweltstrasse, Genehmigung
  4. Kredit CHF 160'000.00 inkl. MWST für die Beschaffung eines Mehrzwecktraktors, Genehmigung
  5. Budget 2025, Genehmigung
  6. Kreditabrechnung Sanierung Bushaltestelle «Milchhüsli» am Schmiedeweg mit Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz, Genehmigung
  7. Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung, Genehmigung
  8. Einbürgerung Jens Fischer, Genehmigung

Sämtliche Beschlüsse, mit Ausnahme des Traktandums 8, unterstehen dem fakultativen Referendum. Gegen den Beschluss von Traktandum 8 kann das Referendum nicht ergriffen werden.

 

Ortsbürgergemeinde

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024, Genehmigung
  2. Budget 2025, Genehmigung

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.

 

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Dezember 2024

Gemeinderat Leibstadt