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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Anmeldeverfahren für den 2. Wahlgang vom 15. Dezember 2024

21. Oktober 2024

Da für die beiden Mitglieder des Gemeinderates im ersten Wahlgang vom 20. Oktober 2024 keine Wahl zustande gekommen ist, findet am 15. Dezember 2024 der zweite Wahlgang statt, sofern keine stille Wahl erfolgen kann.

Es ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 30. Oktober 2024, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

WAHLBÜRO LEIBSTADT